Begleitetes Fahren mit 17

Man kann mit 17 Jahren bis zum 18. Geburtstag so oft man will am Steuer sitzen – es muss nur eine berechtigte Begleitperson mit dabei sein.

 

Den vollwertigen Führerschein erhält man dann zum 18. Geburtstag.

 

Die Vorteile liegen auf der Hand: Ist man erstmals allein unterwegs, fühlt man sich deutlich sicherer und routinierter. Und so funktioniert „BF17“: Will man „begleitet fahren“, kann man sich schon mit 16 ½ Jahren anmelden.

Bei uns absolvierst du dieselbe Fahrausbildung wie alle anderen Fahrschüler auch.

Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommst du als BF 17-Teilnehmer die so genannte „Prüfungsbescheinigung“.

Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Modell „Begleitetes Fahren“.

Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du dann in Begleitung einer der Behörde gemeldeten Person Auto fahren. Diese Person muss zwingend auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein („Begleitauflage“). 


Info zum begleitendem Fahrer

 

Junge Menschen haben in Deutschland seit Jahren die Möglichkeit, bereits ab 17 Jahren mit dem PKW zu fahren.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass ich das Risiko einer Unfallbeteiligung für Fahranfänger deutlich reduziert, wenn sie nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis zunächst in Begleitung erfahrener Kraftfahrer unterwegs sind.

 

Fahrerlaubnis auf Probe

Die Probezeit beginnt mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung.

 

Sanktionen:

Fährt der Inhaber einer Prüfungsbescheinigung ein KFZ der Klasse B ohne Begleitperson oder erfüllt die Begleitperson die vorgeschriebenen Auflagen nicht, hat das für den Fahranfänger folgende Konsequenzen:

  • Widerruf der Fahrerlaubnis
  • 50,00 € Bußgeld
  • 1 Punkt im Verkehrszentralregister
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Was sonst noch zu beachten ist:

Die Prüfungsbescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen (insbesondere Polizeibeamten) auf Verlangen auszuhändigen.

Seine Identität muss der Fahrer durch den amtlichen Lichtbildausweis belegen.

Nehmen Sie als Begleitperson Ihren Führerschein mit, damit Sie sich als berechtigter Begleiter ausweisen können.

Melden Sie sicherheitshalber Ihrer Kraftfahrzeugversicherung, dass Ihr Fahrzeug beim „Begleiteten Fahren ab 17“ eingesetzt wird.

Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für das „Begleitende Fahren

ab 17“ ist Fahranfängern und Begleitpersonen sehr zu empfehlen. Ihre Fahrschule bietet eine solche „Einweisung“ an.

Noch ein Wort an die Begleiter

Spielen Sie bitte nicht den Fahrlehrer! Der junge Fahrer ist voll verantwortlicher Fahrzeugführer. Er hat eine komplette und gute Ausbildung in der Fahrschule absolviert und eine qualitativ hochwertige Prüfung bestanden.

Geben Sie Tipps und Ratschläge, wenn sie gebraucht werden.

Beruhigen Sie den Fahrer in schwierigen Situationen.

Ermutigen Sie den Fahrer zu eigenständigen Entscheidungen.

Es kann durchaus sein, dass nicht Vater oder Mutter die besten Begleiter sind, sondern vielleicht Oma und Opa!

 

Denn eins steht fest: Nur wenn Fahren Spaß macht, wird erfolgreich dazugelernt!

 

Michael Dürr: 0172 84 87 482

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